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Herr
Andreas Kamm

Tel: 0211 2299-2692 
rettungsschwimmen(at)wasserwacht-duesseldorf(dot)de

Erkrather Straße 208
40233 Düsseldorf

Rettungsfähigkeit

Allgemeine Rettungsfähigkeit

Allgemeines

Im Erlass werden die schwimmsporttreibenden Verbände, namentlich die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes und der Schwimmerverband NRW, explizit als ausbildende und prüfende Organisationen für die Rettungsfähigkeit aufgeführt. Darüber hinaus können auch die Berater im Schulsport (BiS) die Rettungsfähigkeit ausbilden und prüfen, sofern sie im Besitz einer gültigen Lehrberechtigung sind.

Die bedeutendste Änderung, die weitreichende Auswirkungen hat, ist der folgende Satz im Erlass: „Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens alle vier Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschrift liegt bei der Schulleitung. Zudem wird die Rettungsfähigkeit auf Personen, wie zum Beispiel Sozialpädagogen, die im Rahmen des Ganztagsbetriebs tätig sind, ausgeweitet.

Die theoretische Prüfung umfasst folgende Inhalte:

  • Kenntnis von Baderegeln.
  • Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen und medizinischen Notfällen.
  • Vorgehensweisen zur Koordination und Reaktion in verschiedenen Notfallsituationen.
  • Kenntnisse der rechtlichen Aspekte und Pflichten im Notfall.
  • Identifizierung und Bewertung unterschiedlicher Notfallszenarien.
  • Kenntnisse über lebensrettende Techniken wie Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und stabile Seitenlage.
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Notfallsituationen.

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

  • Herausholen eines 5 kg- Tauchringes oder gleichartigen Gegenstandes und zum Beckenrand bringen (Wassertiefe ca. 2 m).
  • 10 m Streckentauchen.
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff.
  • 15 Meter Schleppen einer gleichschweren Person mittels Kopf- oder Achselschleppgriff und an Land bringen und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
  • Handhabung und praktischer Einsatz von Rettungsgeräten und Hilfsmitteln

Zusätzlich die Anforderungen für das Deutsches Schwimmabzeichen Bronze:

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • ein Paketsprung vom Startblock oder 1 m-Brett