Ansprechpartner

Herr
Andreas Kamm

Tel: 0211 2299-2692 
rettungsschwimmen(at)wasserwacht-duesseldorf(dot)de

Erkrather Straße 208
40233 Düsseldorf

Rettungsfähigkeit

Nehmen Sie an einem Kurs für Rettungsfähigkeit teil, um Ihre Fähigkeiten in der Notfallhilfe zu verbessern und sicher im Wasser handeln zu können.

Die allgemeine Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Die kleine Rettungsfähigkeit bildet eine Ausnahme bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet.

Gemäß Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW Nr.12/02 „Sicherheitsförderung im Schulsport 1033 (2002)“ Teil A, Punkt 1 werden folgende Anforderungen gestellt:

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die

  • entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses sind.

  • Einsatzbereiche für die kleine Rettungsfähigkeit

    • Für Lehrkräfte an Schulen, die in Wassertiefen bis zu 1,35 Metern arbeiten oder lehren.

  • Einsatzbereiche für die allgemeine Rettungsfähigkeit

    • Für Lehrkräfte an Schulen, die in Wassertiefen über 1,35 Meter arbeiten oder lehren mit und ohne sonstige Badaufsicht.
    • An Schwimm- und Badeplätzen an beaufsichtigten offenen Gewässern.
    • Bei Schulfahrten mit durch Dienstleister fremdangeleiteten wassersportlichen Inhalten, bei denen die Lehrkraft nur die Aufsichtsverantwortung trägt.