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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Die allgemeine Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Die eingeschränkte Rettungsfähigkeit bildet eine Ausnahme bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet.

Gemäß Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW Nr.12/02 „Sicherheitsförderung im Schulsport 1033 (2002)“ Teil A, Punkt 1 werden folgende Anforderungen gestellt:

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die

  • entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne dieses Erlasses sind.

Kosten und Anmeldung

Die Kursgebühr beträgt in NRW einheitlich 60,- €.

Für die Anmeldung schicken Sie bitte eine E-Mail an rettungsschwimmen(at)wasserwacht-duesseldorf.de. Folgende Daten sind mit anzugeben:

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Name der Schule
Schulnummer
Anschrift der Schule

Termine

Donnerstag, 16.05.2024

Theorie
DRK, Erkrather Straße 208
16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Praxis
Rheinbad Stockum
19:00 Uhr - 21:30 Uhr

Weitere Informationen

Auf Grund eines neuen Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" haben sich die Rahmenbedingungen für die Kurse geändert. Die neue Regelung wurde zwischen dem Kultusminister NRW und den schwimm- sporttreibenden Verbänden vereinbart. Die Prüfungsinhalte bleiben unverändert.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der DRK-Wasserwacht Nordrhein.