Da Gefahren bei der Ausbildung und den Übungen für den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden können, erkläre ich mich/wir uns bereit, die folgenden Sicherheitsregeln und Grundsätze anzuerkennen:
Gesundheitliche Voraussetzung:
Eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Rettungsschwimmlehrgang der Wasserwacht des DRK ist die vollständige Gesundheit des Teilnehmers. Es wird darauf hingewiesen, dass die praktischen Übungen (Schwimmen, Tauchen, Rettungsgriffe, Befreiungsgriffe und Anlandbringen von Personen) mit teilweise erheblichem Kraftaufwand verbunden sein können. Es wird empfohlen, vor Kursbeginn eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Ausbilder unverzüglich zu informieren, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen oder auftreten könnten (insbesondere in Bezug auf Herz, Ohren, Bandscheiben oder Atemorgane).
Unfallvermeidung:
Jeder Teilnehmer muss besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Unfällen legen. Dies gilt insbesondere bei praktischen Übungen, die gemeinsam mit oder an anderen Personen durchgeführt werden (z. B. Rettungs-, Befreiungs- und Abschleppgriffe).
Befolgung von Anweisungen:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder und Übungsleiter, insbesondere bei den praktischen Übungen, unverzüglich und gewissenhaft Folge zu leisten. Die Ausbilder und Übungsleiter haben das Recht, einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen, wenn: