- Die Haftung aller am Lehrgang Rettungsschwimmen beteiligten Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer sowie sonstiger Personen, die zu Demonstrationszwecken am Lehrgang teilnehmen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Haftung des Veranstalters sowie der für ihn tätigen Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer und sonstiger Personen, die zu Demonstrationszwecken am Lehrgang teilnehmen, für Unfälle, die vom Teilnehmer selbst verschuldet wurden, ist ausgeschlossen. Ein eventuelles Mitverschulden bleibt davon unberührt.
- Teilnehmer eines Rettungsschwimmlehrgangs haften selbst für alle von ihnen bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden oder Unfälle.
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